Deutsches Recht wird immer mehr durch europäisches Recht ersetzt.

 

Nachdem 1994 die Verfassung geändert und der Umweltschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert wurde, sind immer mehr Umweltgesetze erlassen worden. Das Umweltrecht beeinhaltet den Natur-, Boden- und Tierschutz, den Gewässerschutz, Abfälle, Immissionsschutz, Reaktorsicherheit, Energieeinsparungen, Gefahrstoffe, Umweltstrafrecht sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öko-Audit. 

Die meisten Gesetze betreffen die Planungsbehörden und müssen eingehalten werden, wenn z.B. eine neue Fabrik geplant wird. Neuerdings müssen auch zum Beispiel neue Viehställe einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Das Abfallrecht betrifft aber den Bürger selbst. 

Zudem übernahmen Polizei und Gewerbeaufsicht neue Aufgaben, um die Gesetze auch durchzusetzen. Umweltsündern drohen Geldbußen oder Haftstrafen. 

Das Umweltrecht ist noch weitgehend ein Gesetz, das den Schaden begrenzen soll. Es müßte eigentlich ein vorsorgendes Gesetz sein, das Umweltverschmutzung  und Ressourcenverschwendung gar nicht erst zuläßt. 

Zum anderen soll hier die Rede vom Verbraucherschutz und Verbraucherrechten sein. Dazu gibt es umfangreiche Rechtssammlungen im Internet. Sehen Sie hier auch meine Seite über Verbraucherberatung.

Links:

umwelt-online Umweltrechtssammlung (Gebühren für Daten) 

Ratgeber Recht  Fernsehsendung der ARD 

Forschungsstelle Umweltrecht

Umweltrechtssammlung Uni Saarbrücken

 

Erstellt am 30.05.2000, Version vom19.10.2017, Johannes Fangmeyer